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Häufige Fragen

Wissenswertes rund um Ihre Behandlung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Osteopathie und meine osteopathische Behandlung. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.

Nein. Osteopathie ist in Österreich derzeit nicht gesetzlich geregelt.

Auch die Bezeichnung „Osteopath*in“ ist rechtlich nicht geschützt. Dadurch ist für Patient*innen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Ausbildung tatsächlich hinter dieser Bezeichnung steht.

In Österreich wird Osteopathie vorwiegend von Ärzt*innen und Physiotherapeut*innen mit einer mehrjährigen osteopathischen Ausbildung ausgeübt. Für die Ausübung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen medizinischen Grundberufs.

Nein. Meine osteopathische Behandlung richtet sich an Jugendliche und Erwachsene.

Für Säuglinge und Kinder empfehle ich speziell ausgebildete Kinderosteopath*innen. Eine entsprechende Therapeut*innensuche finden Sie beispielsweise beim OZK (Osteopathisches Zentrum für Kinder) oder über die OEGO (Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie).

Ja. Für die erste osteopathische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung für Osteopathie.

Die Anzahl der Behandlungen ist individuell und richtet sich nach Ihren Beschwerden sowie dem Behandlungsverlauf. Nach der Untersuchung besprechen wir gemeinsam, welche weitere Vorgehensweise für Sie sinnvoll ist.

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