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Häufige Fragen

Wissenswertes rund um Ihre Behandlung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Osteopathie, Physiotherapie und meine Behandlung. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.

Nein. Osteopathie ist in Österreich derzeit nicht gesetzlich geregelt.

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Auch die Bezeichnung „Osteopath*in“ ist rechtlich nicht geschützt. Dadurch ist für Patient*innen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Ausbildung tatsächlich hinter dieser Bezeichnung steht.

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In Österreich wird Osteopathie vorwiegend von Ärzt*innen und Physiotherapeut*innen mit einer mehrjährigen osteopathischen Ausbildung ausgeübt. Für die Ausübung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen medizinischen Grundberufs.

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Nein. Meine osteopathische Behandlung richtet sich an Jugendliche und Erwachsene.

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Für Säuglinge und Kinder empfehle ich speziell ausgebildete Kinderosteopath*innen. Eine entsprechende Therapeut*innensuche finden Sie beispielsweise beim OZK (Osteopathisches Zentrum für Kinder) oder über die OEGO (Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie).

Ja.
Sowohl für die osteopathische als auch für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung bzw. Verordnung. Bitte bringen Sie diese zum Ersttermin mit.

Osteopathie:
Wie viele Behandlungen sinnvoll sind, ist individuell und hängt von Ihren Beschwerden und dem Verlauf der Behandlung ab. Nach dem ersten Termin besprechen wir gemeinsam, ob und in welchen Abständen weitere Behandlungen sinnvoll sind.
 

Physiotherapie:
Bei der Physiotherapie richten sich Anzahl und Dauer der Behandlungen nach der ärztlichen Verordnung. Wie oft Termine sinnvoll sind und wie die Behandlung weitergeführt wird, hängt auch von Ihren Beschwerden und dem bisherigen Verlauf ab.

Osteopathie: Osteopathie ist eine Privatleistung. Je nach Krankenversicherung bzw. privater Zusatzversicherung kann eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme möglich sein. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Voraussetzungen.
 

Physiotherapie: Als Wahlphysiotherapeutin verrechne ich die Behandlung direkt mit Ihnen. Anschließend können Sie die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung einreichen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsträger und der verordneten Leistung.

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